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Vermögensberatung

Wie unter steuerrechtlichen Erwägungen mit einer Vermögensübertragung – beispielsweise im Erbschaftsfall – zu verfahren ist, sollte man von sachkundiger Stelle ausloten lassen. Bei testamentarischen Verfügungen, Nachlassplanung, Schenkungen und anderer Art der Vermögensübertragung entscheiden Feinheiten im Rahmen (erbschafts)steuerlicher Aspekte über die tatsächliche Höhe Ihrer Ansprüche. Zur Vermeidung unnötiger Steuerlast ermitteln wir für Sie die optimale Besteuerung bei:

  • Privatvermögen
  • Betriebsvermögen
  • Vollübertragung
  • Teilübertragung

Es geht uns um Ihr Recht Steuern zu sparen, wo es das Gesetz für Sie vorsieht.

Steuerberaterin Marlies Krukenberg